Funktionen des*der Vertrauenslehrer*in

Sollten Schüler*innen oder eine Klasse anstehende Probleme selbst bzw. mit ihrem*ihrer Klassenlehrer*in nicht lösen können, können sie sich an eine*n Vertrauenslehrer*in wenden. Die Vertrauenslehrer*innen unterliegen der Schweigepflicht. 
Sie sind Ansprechpartner und vermitteln bei Problemen mit den Eltern, mit Schüler*innen und Lehrer*innen. Bei akuten persönlichen Problemen können sie Hilfe leisten oder zu geeigneten Stellen Kontakte herstellen.
Unsere Aufgabe ist es, für alle Sorgen und Nöte der Schüler*innen ein offenes - eben vertrauensvolles - Ohr zu haben. Wir versuchen auftretende Konflikte zwischen Schüler*innen und/oder  Lehrer*innen so früh wie möglich zu schlichten oder zumindest zu entschärfen.
Häufig genügt es schon, den Konflikt in Worten auszudrücken, manchmal setzen wir uns mit den beteiligten Parteien an einen Tisch. Dabei ist das gegenseitige Zuhören mindestens so wichtig wie die Kompromissbereitschaft jedes*jeder einzelnen. 
Problembereiche, mit denen wir konsultiert werden könnten:

  • Schule, Lernschwierigkeiten, Schwierigkeiten mit Lehrer*innen,
  • Freunde, Streit, Einsamkeit, Klassengemeinschaft 
  • Psychische Probleme, Depressionen, Ängste*
  • Probleme mit und Fragen zu Sexualität, sexueller Missbrauch*
  • Gewalt in der Familie*
  • Drogen und Sucht*
  • Gesundheitliche Probleme*
  • Probleme mit Selbstbild, Magersucht, Schüchternheit*
  • Probleme mit Sekten, religiöse Orientierung, Sinnfindung*
  • juristische Beratung*

In den mit * gekennzeichneten Bereichen können wir als Vertrauenslehrer*innen rasch an unsere Grenzen stoßen. Unter Zustimmung des*der Schüler*in werden wir Kontakte zu Personen und/oder Institutionen vermitteln, die schlichtweg in einem solchen Fall kompetenter sind als wir.

Die Vertrauenslehrer

Claudia Oswald, Bernd Grausam