Schulbuchausleihe am Johanneum

Häufig gestellte Fragen / Antworten

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  • Wie funktioniert die Schulbuchausleihe?

    Der*Die Schüler*in wird einmalig (in der Regel beim Schulwechsel) für die Schulbuchausleihe angemeldet.

    Diese Anmeldung gilt solange der*die Schüler*in unsere Schule besucht und endet nach dem Abitur automatisch.

    Allerdings können Schüler*innen in jedem Jahr bis zum 30. April von der Schulbuchausleihe abgemeldet werden, wenn die Eltern die Bücher selbst beschaffen möchten oder die Kinder die Schule vorzeitig verlassen.

    Natürlich können auch Schüler*innen, die die Bücher ursprünglich nicht geliehen haben, noch zur Ausleihe angemeldet werden. Auch dies ist in jedem Jahr bis zum 30. April möglich.

    Das Leihentgelt wird für jedes Schuljahr neu festgelegt. Die Berechnung erfolgt automatisch durch ein Computerprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur und wird anhand der Bücherlisten der jeweiligen Schule berechnet. Es wird den Eltern in einem Elternbrief mitgeteilt.

    Dieses Leihentgelt muss bis zum 01. Juni bezahlt werden.

    Die Schulbuchpakete, die alle Bücher, Arbeitshefte und Lektüren enthalten, die auf den Bücherlisten der Klassenstufen aufgeführt sind, werden am ersten Schultag des neuen Schuljahres an alle an der Ausleihe teilnehmenden Schüler*innen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt klassenweise. 

    Lektüren, die nicht auf der Bücherliste stehen und im Laufe des Schuljahres von dem*der Fachlehrer*in angegeben werden, müssen selbst gekauft werden. Sie gehören nicht zum Bücherpaket.

    In der vorletzten Schulwoche werden die Bücher von allen Klassenstufen ebenfalls klassenweise nach Terminplan am Vormittag zurückgegeben. Schüler*innen, die von der Schulbuchausleihe abgemeldet worden sind, müssen alle geliehenen Bücher zurückgeben. Alle teilnehmenden Schüler*innen bekommen rechtzeitig (ca. 3 Wochen) vor der Rückgabe einen Elternbrief mit dem Terminplan, sowie eine Liste mit allen Büchern, die abgegeben werden müssen. Der*Die Schüler*in muss nur die Bücher mitbringen, die auf der Liste stehen, die Liste selbst wird für die Rückgabe nicht benötigt.

  • Was ist bei den geliehenen Büchern zu beachten?

    Nach Erhalt des Bücherpaketes muss geprüft werden, ob alle Bücher gemäß dem Ausleihbeleg im Paket sind und ob die Bücher noch Eintragungen enthalten.

    Bücher, die noch Eintragungen erhalten oder grobe Beschädigungen aufweisen, müssen in den ersten beiden Schulwochen des Schuljahres bei der Koordinatorin vorgelegt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Beschädigung vom Vorbesitzer verursacht wurde. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

    Auch fehlende oder falsche Bücher können in dieser Zeit reklamiert werden.

    Alle Bücher müssen in nicht klebende Schutzhüllen eingebunden werden. Einträge in Bücher sind nicht erlaubt, Arbeitshefte dürfen natürlich beschrieben werden, diese bleiben bei dem*der Schüler*in.

  • Was tue ich, wenn ein Buch verloren geht oder unbrauchbar beschädigt wird?

    Bei Verlust eines Buches muss der*die Schüler*in zunächst prüfen, ob vielleicht ein*e Mitschüler*in das Buch versehentlich eingesteckt hat, oder es in der Nachmittagsbetreuung vergessen wurde. Taucht das Buch nicht auf, muss der*die Schüler*in dies bei der Koordinatorin melden, ebenso im Falle einer Beschädigung, sofern sie so gravierend ist, dass das Buch nicht mehr benutzt werden kann.

    Das Buch wird dann im Rahmen der Ausleihe ersetzt (der*die Schüler*in bekommt ein anderes Buch aus dem Bestand der Schulbuchausleihe), die Eltern müssen nur den Restwert des verlorenen Buches bezahlen (Sie erhalten eine Rechnung diese muss überwiesen werden).

    Da jedes Buch im Ausleihsystem registriert ist, können nur Bücher, die von der Schule angeschafft werden auch zurückgenommen werden. Eine Ersatzbeschaffung seitens der Eltern ist somit nicht möglich und außerdem immer teurer als das verlorene Buch zu bezahlen.

  • Was tue ich, wenn das Buch/Arbeitsheft fehlerhaft ist (Mängelexemplar des Verlages)?

    Bücher und Arbeitshefte die fehlerhaft sind, müssen ebenfalls umgehend bei der Koordinatorin vorlegt werden. Wir bekommen in der Regel über unseren Buchhändler dafür Ersatz. Das fehlerhafte Exemplar wird zurückgeschickt und wir bekommen kostenlos ein Neues dafür, das dann an den*die Schüler*in weitergeleitet wird.

  • Wie funktioniert die Kommunikation?

    Die Koordinatorin ist in der Regel zu den angegebenen Zeiten in der Schule erreichbar. Die Schüler*innen wenden sich direkt an sie. Wenn die Koordinatorin eine*n Schüler*in erreichen muss, gibt sie eine entsprechende Nachricht an den*die Klassenlehrer*in, der*die den*die Schüler*in schickt.

    Die allgemeinen Informationen, Bücherlisten und Formulare für die Schulbuchausleihe erhalten Sie mit der Ranzenpost (Unterlagen für das Folgeschuljahr vor den Osterferien, Unterlagen für die Rückgabe der Bücher Mai/Juni, Unterlagen für die Bücherausgabe am ersten Schultag im Bücherpaket). Rechnungen über verlorene oder beschädigte Bücher werden zugeschickt.

    Aus den Elternbriefen können Sie ersehen, welche Unterlagen unterschrieben werden müssen und an die Koordinatorin zurückgehen. Der Rücklauf erfolgt über die Klassenlehrer*innen. Alle Elternbriefe, Formulare und Bücherlisten finden Sie auf der Homepage der Schule.

  • Kann man geliehene Bücher behalten?

    Oft fragen Eltern, ob sie Bücher gegen Zahlung des Restwertes behalten dürfen. Dies ist laut den Vorgaben des Ministeriums und der Vereinbarungen mit den Schulbuchverlagen nicht möglich.

    Die Bücher gehören den Schulträgern und müssen zurückgeben werden.

    Bücher, die über die gesamte Laufzeit (mind. 5 Jahre) bei dem*der Schüler*in waren, können dem*der Schüler*in überlassen werden. Welche das sind, erfahren die Schüler*innen bei der Rückgabe der Bücher.